Rechtliche Grundlagen
Der gesetzliche Rahmen der Kindertagespflege wird bundeseinheitlich durch die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgegeben.
In Nordrhein-Westfalen wird dies im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) näher erläutert und ausgeführt.
Darüber hinaus sind die Regelungen der Stadt Ahlen maßgebend, die seitens der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Form von Satzungen oder Richtlinien Details spezifizieren. Informationen finden sie auch im KiTa-Portal unter www.kita.nrw.de des Landes NRW.
Ebenso finden das Infektionsschutzgesetz (InfSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV), sowie weitere gesetzliche Vorgaben und die Regelungen der öffentlichen Unfallversicherungsträger (DGUV, UK NRW) Ihre Anwendung.