Kinderschutzkonzept Klein Bullerbü
„Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundbedürfnissen und Grundrechten orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.
Das Landeskinderschutzkonzept für NRW ist zusammen mit Änderungen des Kinderbildungsgesetzes am 6. April 2022 verabschiedet worden und überwiegend am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Es setzt unter anderem zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder um.
„Ziel dieses Gesetzes ist es, die gute Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen.“ (S.35)
Dies wird gewährleistet durch:
- die Sicherung der fachlichen Standards nach §79a SGB VIII und regelmäßige Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis
- Auf- und Ausbau von Koordinierungsstellen für interdisziplinäre Netzwerke Kinderschutz und somit einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteurinnen und Akteuren des interdisziplinären Kinderschutzes
- Entwicklung und Überprüfung von Leitlinien für Kinderschutzkonzepte und Fortbildungen der Fachkräfte
Weiterhin wird das Recht von Kindern (und Jugendlichen) auf Berücksichtigung ihrer Meinung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife als Grundsatz formuliert und an verschiedenen Stellen im Gesetz aufgegriffen.
Ziel der unserer Konzeption ist es, allen Personen und in erster Linie den Kindern größtmögliche Sicherheit und Schutz zu gewähren. Darüber hinaus ist für uns von großer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeit haben, jederzeit ihre Bedürfnisse, Wünsche und Befindlichkeiten zu äußern, ohne damit rechnen zu müssen, dass sie dadurch Ablehnung, Ausgrenzung oder Sanktionen erfahren.
Laut der UN-Kinderschutzkonvention gilt folgende Definition:
„Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundbedürfnissen und Grundrechten orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.
Zentrale Kategorien der kindlichen Bedürfnisse
- Vitalbedürfnisse: wie Essen, Schlafen, Schutz vor Gewalt, Kleidung, Obdach
- Soziale Bedürfnisse: wie Liebe, Respekt, Anerkennung, Fürsorge, Freundschaft, Gemeinschaft
- Bedürfnis nach Kompetenz und Selbstbestimmung: wie Bildung, Identität, Aktivität, Selbstachtung
Eine gute Kindertagespflege macht aus unserer Sicht aus:
- dass sich das Kind sicher, geborgen und wertgeschätzt fühlt
- dass sie einen möglichst geringen Gegensatz zum Familienalltag darstellt und in enger Verknüpfung und Zusammenarbeit mit der Familie funktioniert
- dass die Pädagogin das Kind reflektiert, zurückhaltend und wahrnehmend begleitet, ihm zutraut und ermöglicht, dass es sich in seiner sozialen und physischen Umwelt erleben und ausprobieren kann
- dass die Pädagogin sich in das Denken und Handeln des Kindes einfühlen kann und diese Erkenntnisse auf Ihr Handeln überträgt.
Für die Einrichtung „Klein Bullerbü“ habe ich mir
mein Leitbild im Kinderschutz
„Mein Ziel ist es, dass alle Kinder ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken und ausschöpfen können. Mit meiner Begleitung und der Unterstützung durch die Personensorgeberechtigten entwickeln die Kinder ein stabiles Fundament für ein selbstbestimmtes und glückliches Leben in der Gemeinschaft.“
gesetzt.
Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überarbeitet und fortgeschrieben werden!
Rechtliche Grundlagen:
Ich beziehe mich hiermit auf die vorgegebenen Gesetzestexte des Kindeschutzgesetzes NRW, §Ba SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.