Bullerbü-ABC
Ich habe hier versucht alle wichtigen Informationen für Sie in alphabetischer Reihenfolge zusammenzufassen. Somit können sie sich im Vorfeld jederzeit über Klein Bullerbü informieren und sich in der Einrichtung zurecht finden.
Abholen
14.00 bis 14.30 Uhr: Die Kinder mit 35 Std. Betreuungszeitbudget werden von abholberechtigten Personen abgeholt.
15.00 bis 15.30 Uhr: Die Kinder mit 45 Std. Betreuungszeitbudget werden von abholberechtigten Personen abgeholt.
Die Kinder dürfen nur von Personen abgeholt werden, die abholberechtigt sind. Abholberechtigte Personen müssen von den in der Betreuungsvereinbarung von den Personensorgeberechtigten festhalten oder nachträglich durch das Ausfüllen eines Abholberechtigungsformulars bestimmt werden. Wichtig ist, dass alle abholberechtigten Personen durch gemeinsames Abholen, persönlich bekannt sind.
Abholen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten möglich und durch Nachweis mit einem Lichtbildausweis. Kindern unter 14 Jahren kann grundsätzlich keine Abholberechtigung erteilt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die abholberechtigte Person im Auto einen Kindersitz bereithält.
Angebote
In „Klein Bullerbü“ sollen unregelmäßig besondere Angebote stattfinden. Die Angebote orientieren sich an folgenden Prinzipien:
- Ganzheitlichkeit (deckt möglichst alle Bildungsbereiche ab)
- Kleinschrittigkeit
- Kindorientiert
- Interessenorientiert
- Altersorientiert
- Jahreszeitenorientiert
Bewegung
Schaukeln, Schwingen, Wippen, Rotieren, Springen, Steigen, Klettern, Gleiten, Rollen, Balancieren, Kriechen, Ziehen, Schieben, Heben, Werfen, Fangen, Gehen und Laufen, … . Ihre Kinder erhalten vielfältige Gelegenheiten dazu, denn zu meiner Einrichtung gehört ein geräumiges Außengelände mit verschiedenen Spiel- und Wahrnehmungsangeboten. „Klein Bullerbü“ ist zudem nahe am öffentlichen Spielplatz gelegen und bietet die Möglichkeit für Ausflüge (siehe auch Ausflüge). Die Räume bieten zusätzliche Bewegungs- und Wahrnehmungsangebote. In der Kindertageseinrichtung haben Kinder altersspezifisch und entwicklungsspezifisch Gelegenheit ihre Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Mut zu erfahren. Die Kinder können durch ein vielseitiges Angebot ihren eigenen Körper wahrnehmen und einschätzen lernen.
Betreuungsvereinbarung
Die Betreuungsvereinbarung incl. Anhang, sowie die Informationen im „Bullerbü-ABC“, regeln in seiner jeweils gültigen Form die vertragliche Vereinbarung zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kinderpflegeperson. Erst die Unterzeichnung durch den Träger ist bindend.
Bevor es zum Abschluss der Betreuungsvereinbarung kommt, ist eine schriftliche Platzzusage und deren Bestätigung notwendig.
Überschriften
C-Inhalte
Überschrift
C-Inhalt
Überschrift
D-Inhalt
Überschrift
E-Inhalt