Betreuungsvereinbarung
Eine Betreuungsvereinbarung regelt die Verabredungen, die zwischen den Personensorgeberechtigten und der Betreuungsperson getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind die Beteiligten in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. Daher wird eine einheitliche „Betreuungsvereinbarung“ nach Vorgaben des Jugendamtes erstellt und unterschrieben von den Parteien.
Folgende Punkte sind in schriftlicher Form aufgenommen:
Nennung der Vertragspartner
1. Betreuungsmodalitäten
2. Betreuungsgeld
3. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele
4. Krankheit / Ausfallzeiten
5. Betreuungsfreie Zeiten
6. Versicherungen
7. Änderungsmitteilung
8. Schweigepflicht
9. Beendigung des Betreuungsverhältnisses
10. Weitere Vereinbarungen
11. Sonstiges
12. Vollmachten
13. Vereinbarung über eine Medikamentierung in der Kindertagespflege
Nachfolgend finden Sie eine Betreuungsvereinbarung, die Sie sich informativ ansehen können.